Erbe ist diejenige Person, auf die mit dem Tode einer anderen Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) übergeht. Erbe zu werden, setzt Erbfähigkeit voraus.

Wird der Erblasser nur von einer Person beerbt, ist sie alleiniger Rechtsnachfolger des Erblassers, auch Allein-, Gesamt- oder Universalerbe. Bei mehreren Erben wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Die Miterben sind eine Erbengemeinschaft.

Quelle: Wikipedia

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