Unter einer Entführung versteht man einen kriminellen Akt, bei dem eine oder mehrere Personen unter kriminellem Zwang an einen unfreiwilligen Aufenthaltsort verschleppt beziehungsweise dort festgehalten werden. Häufig wird für ihre Freilassung von den Entführern Lösegeld gefordert. Handelt es sich bei dem Entführungsopfer um ein Kind, spricht man von Kindesentführung. Die englische Entsprechung Kidnapping bezieht sich ursprünglich auf diesen Spezialfall, hat aber eine generalisierende Bedeutungserweiterung erfahren. Wird die Gewalt über ein Flugzeug kriminell übernommen, spricht man von Flugzeugentführung.

In der deutschen Strafrechtswissenschaft werden unter dem Oberbegriff Entführungsdelikte die Straftaten Menschenhandel, Menschenraub, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Entziehung Minderjähriger und Verschleppung als Sonderfälle des allgemeinen Delikts der Freiheitsberaubung zusammengefasst.

Quelle: Wikipedia

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