Enteignung (im 19. Jahrhundert entlehnt aus französisch expropriation, zu lateinisch proprius „eigen, eigentümlich“) bedeutet im juristischen Zusammenhang den hoheitsrechtlichen Eingriff in eine als Eigentum geschützte Rechtsposition. Die Zulässigkeit des Eigentumsentzugs von unbeweglichen oder beweglichen Sachen oder des Entzugs eines vermögenswerten privaten Rechts (Besitz, Forderung) ist nur aufgrund eines formellen Gesetzes zulässig und durch Entschädigung auszugleichen.
Umgangssprachlich wird häufig die Konfiskation, der entschädigungslose Entzug aufgrund strafbaren Vorverhaltens, als Enteignung bezeichnet. Werden Produktionsmittel oder Unternehmen verstaatlicht, liegt darin ebenso eine Enteignung wie beim Entzug von Grund und Boden im Wege einer Boden-/Landreform.
Quelle: Wikipedia