Einvernehmen bezeichnet einen Rechtsbegriff. Die Bezeichnung ist teilweise gleichbedeutend mit Einverständnis.

Nach der herkömmlichen Terminologie wird im Zivilrecht die vorherige Zustimmung als Einwilligung, die nachträgliche als Genehmigung bezeichnet, vgl. im deutschen Recht § 183 BGB; daneben kommt in einigen Vorschriften (§ 117, § 180 BGB, § 1908b BGB) der Begriff Einverständnis vor. Nicht-fachsprachlich kann dies auch als Einvernehmen bezeichnet werden.

Quelle: Wikipedia

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