Ein Gast (Mehrzahl Gäste) ist allgemein eine zum vorübergehenden Bleiben eingeladene oder willkommene Person, die einen Besuch macht oder ihren Urlaub verbringt. Ursprünglich bedeutete Gast „Fremdling“, wie auch verwandte Bezeichnungen in anderen germanischen Sprachen. Während einerseits Fremden Gastrecht zu gewähren war bis hin zu einer Gastfreundschaft, galt es andererseits vorsichtig zu sein, denn Fremde konnten feindliche Absichten hegen. In der Regel hält sich ein Gast immer nur für eine begrenzte Zeit beim Gastgeber auf. Die grammatisch männliche Personenbezeichnung Gast bezeichnet eine Person unabhängig von ihrem Geschlecht: Gäste sind willkommen! Seit Jahrhunderten findet sich aber stellenweise auch die weibliche Form Gästin.

Zur Etymologie des Wortes Gast gibt der Duden an: „ursprünglich Fremdling“.[1] Mit dieser Bedeutung findet sich gast bereits im Althoch- und Mittelhochdeutschen sowie im Altsächsischen, gasts im Gotischen, altnordisch gestr, altenglisch giest und altfriesisch jest, in slawischen (kirchenslawisch gostĭ) sowie in romanischen Sprachen (lateinisch hostis, hospes).[2]

Quelle: Wikipedia

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