Als Ehebruch wird allgemein der Geschlechtsverkehr eines Ehegatten mit einer dritten Person bezeichnet, der ohne Einwilligung des anderen Ehegatten erfolgt.

In der Rechtssprache wird Ehebruch heute verwendet im Sinne eines Vertragsbruchs, während in der Sozialpsychologie die Bezeichnungen Seitensprung oder Fremdgehen üblich sind.

Quelle: Wikipedia

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