Ein Aufstand, teils auch Volksaufstand, Rebellion oder (veraltet) Insurrektion genannt, ist im engeren Sinne ein offener, gewaltsamer Widerstand mehrerer Personen gegen eine Staatsgewalt. Dies bedeutet fallweise eine bewaffnete Widerstandsaktion gegen eine bestehende Regierung; Vorform eines Aufstandes sind oft Straßenschlachten in Regierungs- und Bevölkerungszentren. Aufständische nennt man auch Rebellen, besonders von Seiten der mit ihnen sympathisierenden Partei, etwa im Ausland. Eine veraltete Bezeichnung ist Insurgenten.
Aufständischen, die sich im Kampf gegen ihre etablierte Regierung befinden, dürfen dritte Staaten gemäß dem völkerrechtlichen Interventionsverbot der UN-Charta (Artikel 2, Ziffer 7) keine Hilfe leisten, weder in Form von Finanzierung, Waffen, Ausbildung noch Logistik. Nur humanitäre Hilfe darf geleistet werden, also zur Versorgung der Bevölkerung, der Verwundeten und Gefangenen.[1]
Quelle: Wikipedia