Der Begriff öffentlich-rechtlicher Rundfunk (kurz ÖRR) bezeichnet Rundfunkanstalten, die nach dem öffentlichen Recht organisiert sind. Sein Gegenstück ist der privatrechtliche Rundfunk. Zusammen bilden sie das Duale Rundfunksystem. Im weiteren Sinn bezeichnet er die öffentlich-rechtlichen Hörfunk-, Fernseh- und Internetprogramme.

Der ÖRR wird hauptsächlich durch Rundfunkabgaben und Werbeeinnahmen finanziert („duale Finanzierung“). Der privatrechtliche Rundfunk finanziert sich hauptsächlich über Werbeeinnahmen.

Quelle: Wikipedia

Du schreibst und würdest deine Texte gerne teilen?