Der Oberbegriff Missbrauch (lateinisch abusus) bezeichnet allgemein den anerkannten (oder vorherrschenden) Regeln oder gesellschaftlichen oder rechtlichen Normen widersprechenden Gebrauch von Gegenständen, Lebewesen, Substanzen (Medikamente, „Drogen“), Rechtsstellungen („Amtsmissbrauch“), Missbrauch von Macht und Einfluss sowie den sexuellen Missbrauch, auch den sexuellen Missbrauch von Kindern oder seelischen Missbrauch von Kindern. Auch dient der Begriff der moralischen Bewertung von Handlungsabsichten, bevor der bemängelte Gebrauch oder die Handlung stattgefunden hat.

Das Präfix miss- drückt einen Mangel, Fehler, das Gegenteil oder einen negativen Wortsinn aus. Im Zusammenhang mit dem Missbrauch weist das Präfix auf einen Fehlgebrauch hin. Das Wort taucht ersichtlich erstmals im Spätmittelhochdeutschen des 16. Jahrhunderts als missebrüch für eine „Handlung gegen den guten Brauch“ auf.[1] So ist in einer Urkunde des Tucherhandwerks von 1525 die Rede davon, „die alten missebrüch abzewenden“.[2] Das Wort Missbrauch setzt eine bewusste Aktivität voraus, ein unbewusster Fehlgebrauch ist kein Missbrauch.[3]

Quelle: Wikipedia

Missbrauch

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