Die Bürgerrechte sind die Rechte, die sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat beziehen. In der Europäischen Union (EU) sind diese als kleiner Teil der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in den Art. 39–46 definiert: Wahlrecht auf EU- und kommunaler Ebene, Recht auf eine gute Verwaltung, Recht auf Zugang zu Dokumentationen, Bürgerbeauftragte, Petitionsrecht, Freizügigkeit und diplomatischer Schutz.[1][2]

Unter Bürgerrechten versteht man im Allgemeinen nur solche Rechte, die sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat beziehen, weniger auf das Verhältnis von Einwohnern des Staates untereinander.

Quelle: Wikipedia

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